AGB

Für alle Geschäftsvorfälle der Fa. Andreas Peukert Heizungsbau gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen

I Allgemeines

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und
    Leistungen der Fa. Andreas Peukert Heizungsbau , soweit nicht ausdrücklich andere
    Vereinbarungen getroffen wurden.
  2. Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.
  3. Unsere Meister/ Monteure haben keine Befugnis, abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen oder Sonderkonditionen zu vereinbaren.
  4. Gem. § 33 BDSG weisen wir darauf hin, dass Daten unserer Auftraggeber von uns EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung erforderlich ist.
  5. Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.

II Angebot und Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern auf die Verbindlichkeit im Angebot nicht
    ausdrücklich hingewiesen wird.
  2. Die vom Auftraggeber unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Dieses kann der
    Auftragnehmer innerhalb von 2 Wochen entweder ausdrücklich annehmen oder konkludent
    die Annahme durch Zusendung der bestellten Ware oder durch Erbringung der Leistung
    erklären.
  3. Alle Angaben über unsere Waren und Leistungen, insbesondere die in unseren Angeboten
    und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts, Maß- und
    Leistungsangaben, sind unverbindlich und repräsentieren allenfalls Durchschnittswerte. Sie
    sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern unverbindliche Beschreibungen
    oder Kennzeichnungen der Ware. Soweit nicht Grenzen für zulässige Abweichungen
    ausdrücklich in der Auftragsbestätigung festgelegt und als solche bezeichnet sind, sind in
    jedem Fall branchenübliche Abweichungen zulässig.
  4. Unsere Eigentums- und Urheberrechte an von uns erstellten Kostenvoranschlägen ,
    Zeichnungen und Entwürfen sowie deren rechnerische Grundlage behalten wir uns vor .
    Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt werden noch an
    dritte Personen weitergegeben werden .
  5. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen. Der
    Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu
    stellen.

III Preise

  1. Maßgebend sind ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise.
    Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
  2. Reparaturarbeiten und sonstige Installationen sind auch dann zu vergüten, wenn der Erfolg
    ausbleibt, namentlich dann, wenn dies auf ein Verschulden des Auftraggebers –
  3. Versäumen vereinbarter Termine – oder auf Vorinstallationen beruht, beispielsweise bei
    nicht funktionierenden technischen Übergabepunkten.
  4. Das gleiche gilt, wenn sich der Aufwand nach Maßgabe des Vorstehenden erhöht oder der
    Kunde einen Auftrag nach Beginn der Arbeiten storniert. Für die Empfangsbedingungen
  5. von Geräten der Unterhaltungselektronik und Kommunikationstechnik wird keinerlei
    Gewähr übernommen.
  6. Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeiten und Arbeitsleistungen. Für Nacht , Sonn
    und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden die
    tariflichen Zuschläge auf den Effektivlohn aufgeschlagen .
  7. Die Preise verstehen sich jeweils zuzügl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

IV Lieferfrist

  1. Liefer- und Leistungsfristen werden nach bestem Wissen abgegeben, sind aber stets
    unverbindlich.

V Besondere Ereignisse

  1. Höhere Gewalt, wozu auch Streik, ungenügende Anlieferung von Rohstoffen / Material und
    Aussperrungen, Betriebsstörungen und andere Ursachen gehören, berechtigen den
    Auftragnehmer, das Vertragsverhältnis ganz oder teilweise zu kündigen. Die bis zur
    Kündigung erbrachten Leistungen sind vom Auftraggeber zu vergüten. Im Übrigen stehen
    dem Auftraggeber keinerlei Ersatzansprüche gegen den Auftragnehmer zu.
  2. Werden im Zuge notwendiger Bohr- und Stemmarbeiten, äußerlich nicht erkennbare
    Leitungen – Elektrik und Wasser – beschädigt, ist die Fa. Andreas Peukert Heizungsbau von
    jeder Haftung frei, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz bzw. auf grober
    Fahrlässigkeit.

VI Zahlung

  1. Die Zahlung hat innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung abzugsfrei zu erfolgen. Bei
    Fristüberschreitungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen iHv. mindestens 5 Prozentpunkten
    über dem Basiszinssatz zu berechnen.
  2. Alle Zahlungen sind direkt an uns zu leisten. Die Zurückbehaltung der Zahlung wegen
    etwaiger Gegenansprüche des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
  3. Bei Aufträgen, deren Ausführung über eine Woche andauert, sind je nach Fortschritt der
    Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90% des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeit
    zu erbringen. Die Abschlagszahlungen sind vom Werkunternehmer anzufordern und binnen
    8 Tagen ab Rechnungsdatum vom Kunden abzugsfrei zu leisten.

VII Eigentumsvorbehalt

  1. Ware oder Material bleiben solange unser Eigentum, bis alle früheren und jetzt entstehenden
    Forderungen, gleich welcher Art, restlos bezahlt sind. Bei Verarbeitung mit fremden, nicht
    uns gehörenden Waren durch den Auftraggeber werden wir Miteigentümer an der neuen
    Sache im Anteil, der dem Verhältnis des Wertes der Waren zu den Fremdleistungen
    entspricht. Der Auftraggeber ist zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware,
    insbesondere zu Sicherungsübereignungen, nicht berechtigt. Sämtliche Forderungen, die
    dem Auftraggeber aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehen, werden an uns
    abgetreten.
  2. Sämtliche Kosten der Zugrückholung samt Ausbau trägt der Kunde. Erfolgt die Reparatur
    beim Kunden, so hat der Kunde dem Werkunternehmer die Gelegenheit zu geben, den
    Ausbau vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden. Gibt der
    Kunde die Gelegenheit zum Ausbau nicht, gilt Ziffer VII Eigentumsvorbehalt 2 Sätze 1 und
    2 entsprechend.

VIII Abnahme der Leistungen

  1. Die Abnahme erfolgt konkludent wenn nicht anders vereinbart.

IX Haftung

  1. Etwaige Beanstandungen müssen spätestens 7 Tage nach Anlieferung bzw. Montage erhoben
    werden. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt
    werden konnten, sind unverzüglich nach ihrer Feststellung geltend zu machen.
  2. Soweit Kaufrecht Anwendung findet und der gelieferte Gegenstand mit einem Sachmangel
    behaftet ist, d. h. eignet er sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung
    bzw. eignet er sich nicht für die gewöhnliche Verwendung und weist er nicht eine
    Beschaffenheit auf, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der
    Art der Sache erwarten kann, kann der Kunde – soweit es sich bei dem Kunden um einen
    Unternehmer handelt – in Abweichung von § 437 BGB nur Nacherfüllung gem. § 439 BGB
    verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, gem. §§ 440, 323 und
    326 Abs. 5 BGB von dem Vertrag zurückzutreten oder gem. § 441 BGB den Kaufpreis zu
    mindern. Das Recht auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gem. § 437
    Ziff. 3 ist ausgeschlossen. Soweit der Kunde Unternehmer ist, übernimmt der AN bei
    fremdbezogenen Teilen die vorgenannten Rechte (Gewährleistung) nur, soweit dem AN
    Gewährleistungsansprüche gegen den jeweiligen Vorlieferer zustehen. Bei einem
    sicherheitsgefährdenden Mangel ist der AN unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, zu
    verständigen.
  3. Werden auf Verlangen des Auftraggebers bereits installierte wasserführende Anlagen
    vorzeitig in Betrieb genommen, hat der Auftraggeber bei Gefahr von Frosteinbrüchen
    entsprechende Schutzmaßnahmen durchzuführen. Gegebenenfalls hat er den AN zu
    beauftragen, die Anlage gegen Zahlung einer entsprechenden Vergütung zu entleeren.
  4. Wir haften nicht für Mängel, die durch nicht von uns gelieferte Gegenstände oder durch
    falsche Bedienung / Wartung oder durch ein Eingreifen (Veränderungen bzw. Reparaturen
    ohne unsere ausdrückliche Zustimmung) seitens des Kunden entstanden sind.
  5. Bei einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung ist unsere Haftung auf die vertragstypischen
    vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die Haftung für mittelbare oder Folgeschäden, die nicht
    vorhersehbar waren, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden
    aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
    Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer
    gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsbegrenzung gilt auch
    nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits
    oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer
    gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  6. Die Haftung aufgrund § 22 Wasserhaushaltsgesetz bzw. der entsprechenden Landesgesetze
    und -verordnungen obliegt dem Kunden als Eigentümer bzw. Betreiber der Anlage.
  7. Farbabweichungen geringen Ausmaßes gegenüber der Bestellung gelten als vertragsgemäß.
    Das Gleiche gilt bei geringfügigen farblichen Abweichungen von zusammengehörigen
    Einrichtungsgegenständen.Technische Verbesserungen oder notwendige technische
    Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie keine Wertverschlechterungen
    darstellen.
  8. Die Mängelansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen. Etwaige längere
    Gewährleistungsfristen, die uns ein Vorlieferant eingeräumt hat, kommen jedoch dem
    Kunden zugute.
  9. Die Erteilung von fachmännischem Rat durch uns oder durch unsere Mitarbeiter erfolgt
    unverbindlich ohne jede Haftungsübernahme.V. Höhere Gewalt Bei höherer Gewalt wie z.
    B. Krieg, kriegsähnlichen Zuständen, Aufruhr können wir unsere Leistungen für die Dauer
    der Behinderung einschränken oder einstellen. Ein von uns zu vertretendes
    Leistungshindernis berechtigt uns jedoch nicht zum Rücktritt. Der Rücktritt ist auch
    ausgeschlossen bei vorübergehenden Leistungsstörungen.

X Mündliche Abmachungen

  1. Mündliche oder fernmündliche Abmachungen jeder Art sind unverbindlich. Sie werden erst
    dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

XI Beanstandungen und Gewährleistungen

  1. Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen usw., die keine
    Bauleistungen sind, sowie für eingebautes Material beträgt jeweils 1 Jahr bzw. die
    Hersteller-Gewährleistung.
  2. Für Bauleistungen gilt die BGB.

XII Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

XIII Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine Vorschrift dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden,
    so wird der Bestand der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame
    Bestimmung ist viel mehr so zu ersetzen, dass sie dem ursprünglich beabsichtigten Zweck
    wirtschaftlich möglichst nahe kommt.