Für alle Geschäftsvorfälle der Fa. Andreas Peukert Heizungsbau gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
I Allgemeines
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und
Leistungen der Fa. Andreas Peukert Heizungsbau , soweit nicht ausdrücklich andere
Vereinbarungen getroffen wurden. - Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.
- Unsere Meister/ Monteure haben keine Befugnis, abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen oder Sonderkonditionen zu vereinbaren.
- Gem. § 33 BDSG weisen wir darauf hin, dass Daten unserer Auftraggeber von uns EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung erforderlich ist.
- Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.
II Angebot und Vertragsabschluss
- Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern auf die Verbindlichkeit im Angebot nicht
ausdrücklich hingewiesen wird. - Die vom Auftraggeber unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Dieses kann der
Auftragnehmer innerhalb von 2 Wochen entweder ausdrücklich annehmen oder konkludent
die Annahme durch Zusendung der bestellten Ware oder durch Erbringung der Leistung
erklären. - Alle Angaben über unsere Waren und Leistungen, insbesondere die in unseren Angeboten
und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts, Maß- und
Leistungsangaben, sind unverbindlich und repräsentieren allenfalls Durchschnittswerte. Sie
sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern unverbindliche Beschreibungen
oder Kennzeichnungen der Ware. Soweit nicht Grenzen für zulässige Abweichungen
ausdrücklich in der Auftragsbestätigung festgelegt und als solche bezeichnet sind, sind in
jedem Fall branchenübliche Abweichungen zulässig. - Unsere Eigentums- und Urheberrechte an von uns erstellten Kostenvoranschlägen ,
Zeichnungen und Entwürfen sowie deren rechnerische Grundlage behalten wir uns vor .
Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt werden noch an
dritte Personen weitergegeben werden . - Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen. Der
Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu
stellen.
III Preise
- Maßgebend sind ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise.
Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. - Reparaturarbeiten und sonstige Installationen sind auch dann zu vergüten, wenn der Erfolg
ausbleibt, namentlich dann, wenn dies auf ein Verschulden des Auftraggebers – - Versäumen vereinbarter Termine – oder auf Vorinstallationen beruht, beispielsweise bei
nicht funktionierenden technischen Übergabepunkten. - Das gleiche gilt, wenn sich der Aufwand nach Maßgabe des Vorstehenden erhöht oder der
Kunde einen Auftrag nach Beginn der Arbeiten storniert. Für die Empfangsbedingungen - von Geräten der Unterhaltungselektronik und Kommunikationstechnik wird keinerlei
Gewähr übernommen. - Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeiten und Arbeitsleistungen. Für Nacht , Sonn
und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden die
tariflichen Zuschläge auf den Effektivlohn aufgeschlagen . - Die Preise verstehen sich jeweils zuzügl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
IV Lieferfrist
- Liefer- und Leistungsfristen werden nach bestem Wissen abgegeben, sind aber stets
unverbindlich.
V Besondere Ereignisse
- Höhere Gewalt, wozu auch Streik, ungenügende Anlieferung von Rohstoffen / Material und
Aussperrungen, Betriebsstörungen und andere Ursachen gehören, berechtigen den
Auftragnehmer, das Vertragsverhältnis ganz oder teilweise zu kündigen. Die bis zur
Kündigung erbrachten Leistungen sind vom Auftraggeber zu vergüten. Im Übrigen stehen
dem Auftraggeber keinerlei Ersatzansprüche gegen den Auftragnehmer zu. - Werden im Zuge notwendiger Bohr- und Stemmarbeiten, äußerlich nicht erkennbare
Leitungen – Elektrik und Wasser – beschädigt, ist die Fa. Andreas Peukert Heizungsbau von
jeder Haftung frei, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz bzw. auf grober
Fahrlässigkeit.
VI Zahlung
- Die Zahlung hat innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung abzugsfrei zu erfolgen. Bei
Fristüberschreitungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen iHv. mindestens 5 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz zu berechnen. - Alle Zahlungen sind direkt an uns zu leisten. Die Zurückbehaltung der Zahlung wegen
etwaiger Gegenansprüche des Auftraggebers ist ausgeschlossen. - Bei Aufträgen, deren Ausführung über eine Woche andauert, sind je nach Fortschritt der
Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90% des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeit
zu erbringen. Die Abschlagszahlungen sind vom Werkunternehmer anzufordern und binnen
8 Tagen ab Rechnungsdatum vom Kunden abzugsfrei zu leisten.
VII Eigentumsvorbehalt
- Ware oder Material bleiben solange unser Eigentum, bis alle früheren und jetzt entstehenden
Forderungen, gleich welcher Art, restlos bezahlt sind. Bei Verarbeitung mit fremden, nicht
uns gehörenden Waren durch den Auftraggeber werden wir Miteigentümer an der neuen
Sache im Anteil, der dem Verhältnis des Wertes der Waren zu den Fremdleistungen
entspricht. Der Auftraggeber ist zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware,
insbesondere zu Sicherungsübereignungen, nicht berechtigt. Sämtliche Forderungen, die
dem Auftraggeber aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehen, werden an uns
abgetreten. - Sämtliche Kosten der Zugrückholung samt Ausbau trägt der Kunde. Erfolgt die Reparatur
beim Kunden, so hat der Kunde dem Werkunternehmer die Gelegenheit zu geben, den
Ausbau vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden. Gibt der
Kunde die Gelegenheit zum Ausbau nicht, gilt Ziffer VII Eigentumsvorbehalt 2 Sätze 1 und
2 entsprechend.
VIII Abnahme der Leistungen
- Die Abnahme erfolgt konkludent wenn nicht anders vereinbart.
IX Haftung
- Etwaige Beanstandungen müssen spätestens 7 Tage nach Anlieferung bzw. Montage erhoben
werden. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt
werden konnten, sind unverzüglich nach ihrer Feststellung geltend zu machen. - Soweit Kaufrecht Anwendung findet und der gelieferte Gegenstand mit einem Sachmangel
behaftet ist, d. h. eignet er sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung
bzw. eignet er sich nicht für die gewöhnliche Verwendung und weist er nicht eine
Beschaffenheit auf, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der
Art der Sache erwarten kann, kann der Kunde – soweit es sich bei dem Kunden um einen
Unternehmer handelt – in Abweichung von § 437 BGB nur Nacherfüllung gem. § 439 BGB
verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, gem. §§ 440, 323 und
326 Abs. 5 BGB von dem Vertrag zurückzutreten oder gem. § 441 BGB den Kaufpreis zu
mindern. Das Recht auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gem. § 437
Ziff. 3 ist ausgeschlossen. Soweit der Kunde Unternehmer ist, übernimmt der AN bei
fremdbezogenen Teilen die vorgenannten Rechte (Gewährleistung) nur, soweit dem AN
Gewährleistungsansprüche gegen den jeweiligen Vorlieferer zustehen. Bei einem
sicherheitsgefährdenden Mangel ist der AN unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, zu
verständigen. - Werden auf Verlangen des Auftraggebers bereits installierte wasserführende Anlagen
vorzeitig in Betrieb genommen, hat der Auftraggeber bei Gefahr von Frosteinbrüchen
entsprechende Schutzmaßnahmen durchzuführen. Gegebenenfalls hat er den AN zu
beauftragen, die Anlage gegen Zahlung einer entsprechenden Vergütung zu entleeren. - Wir haften nicht für Mängel, die durch nicht von uns gelieferte Gegenstände oder durch
falsche Bedienung / Wartung oder durch ein Eingreifen (Veränderungen bzw. Reparaturen
ohne unsere ausdrückliche Zustimmung) seitens des Kunden entstanden sind. - Bei einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung ist unsere Haftung auf die vertragstypischen
vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die Haftung für mittelbare oder Folgeschäden, die nicht
vorhersehbar waren, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsbegrenzung gilt auch
nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits
oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. - Die Haftung aufgrund § 22 Wasserhaushaltsgesetz bzw. der entsprechenden Landesgesetze
und -verordnungen obliegt dem Kunden als Eigentümer bzw. Betreiber der Anlage. - Farbabweichungen geringen Ausmaßes gegenüber der Bestellung gelten als vertragsgemäß.
Das Gleiche gilt bei geringfügigen farblichen Abweichungen von zusammengehörigen
Einrichtungsgegenständen.Technische Verbesserungen oder notwendige technische
Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie keine Wertverschlechterungen
darstellen. - Die Mängelansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen. Etwaige längere
Gewährleistungsfristen, die uns ein Vorlieferant eingeräumt hat, kommen jedoch dem
Kunden zugute. - Die Erteilung von fachmännischem Rat durch uns oder durch unsere Mitarbeiter erfolgt
unverbindlich ohne jede Haftungsübernahme.V. Höhere Gewalt Bei höherer Gewalt wie z.
B. Krieg, kriegsähnlichen Zuständen, Aufruhr können wir unsere Leistungen für die Dauer
der Behinderung einschränken oder einstellen. Ein von uns zu vertretendes
Leistungshindernis berechtigt uns jedoch nicht zum Rücktritt. Der Rücktritt ist auch
ausgeschlossen bei vorübergehenden Leistungsstörungen.
X Mündliche Abmachungen
- Mündliche oder fernmündliche Abmachungen jeder Art sind unverbindlich. Sie werden erst
dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
XI Beanstandungen und Gewährleistungen
- Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen usw., die keine
Bauleistungen sind, sowie für eingebautes Material beträgt jeweils 1 Jahr bzw. die
Hersteller-Gewährleistung. - Für Bauleistungen gilt die BGB.
XII Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
XIII Salvatorische Klausel
- Sollte eine Vorschrift dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden,
so wird der Bestand der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame
Bestimmung ist viel mehr so zu ersetzen, dass sie dem ursprünglich beabsichtigten Zweck
wirtschaftlich möglichst nahe kommt.